VIP-Protection-Services
Mobil: +43 676 83130204
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Honorar
Für das Erstgespräch werden grundsätzlich keine Kosten in Rechnung gestellt.

Im Rahmen dieses Gesprächs klären wir die von Ihnen gewünschte bzw. mögliche / sinnvolle Vorgangsweise genauso wie die Honorarfrage. Das Erstgespräch führen wir wenn notwendig an einem neutralen Ort. Notwendige Unterlagen wie z.B. Dokumente, Fotos, Pläne und Sonstiges können mitgebracht werden.

Unsere Leistungen werden nach Zeitaufwand verrechnet. Zuzüglich zum Stundenhonorar verrechnen wir Nebenkosten wie Kilometergeld, Telefonkosten, fallbezogene Barauslagen und Spesen lediglich im angefallenen bzw. vereinbarten Ausmaß. Sie werden zwischenzeitlich über den Stand der Dinge informiert und erhalten einen aussagekräftigen schriftlichen Leistungsbericht.

In manchen Fällen können auch Pauschalpreise angeboten werden.

Aus dem Titel des Schadenersatzes gemäß § 1295 ABGB kann in vielen Fällen der Ersatz der gesamten Detektivkosten vom Schädiger zurückgefordert werden. In solchen Fällen bekommt der Auftraggeber das Honorar gänzlich oder teilweise erstattet.
News

16. Jänner 2008
Vip-Protection-Services geht online.